Die Regionale Gewerbeflächenstrategie: Gute Aussichten für Unternehmen

Gemeinsam haben sich die Kommunen der Region mit der Potenzialanalyse schon früh auf eine regionale Gewerbeflächenstrategie verständigt. Diese bildet den Rahmen für die mittel- bis langfristige gewerblichen Entwicklung und bietet Gute Aussichten für Unternehmen. Vor dem Hintergrund des 75-Hektar-Ziels liegt der klare Fokus darauf, die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung an die vorhandenen Standortqualitäten der Kommunen und die dynamischen Gewerbe- und Industriestandorte in der Region anzuknüpfen. Zusätzliche Gewerbeflächen sollen also sinnvoll und angrenzend an vorhandene Strukturen entwickelt werden. Dem Grundsatz der Ausgewogenheit folgend, soll dies kontinuierlich aber vor allem entsprechend der regionalen Nachfrage geschehen. Die Akteure sind überzeugt, dass die interkommunale Zusammenarbeit Potenziale für eine Stärkung der erfolgreiche Gewerbestandorte eröffnet.

„Weiße Flecken“ für zukünftige gewerbliche und industrielle Nutzung

Darüber hinaus ist die Entwicklung und ausreichende Verfügbarkeit von Gewerbeflächen von entscheidender Bedeutung für die wirtschaftliche Entwicklung. Hierfür wurden ebenfalls bereits mit der Potenzialanalyse sogenannte Suchräume für die zukünftige Deckung des Gewerbeflächenbedarfs im Umfeld bestehender Gewerbegebiete mit besonderer Bedeutung ermittelt. Das Ergebnis sind „Weiße Flecken“ im direkten Umfeld der im Regionalplan Münsterland ausgewiesenen Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzung.

Das 75-Hektar Ziel

Über den bestehenden Regionalplan hinaus können 75 Hektar Gewerbeflächen ausgewiesen werden. Die Flächen können dann in Anspruch genommen werden, wenn der Bedarf nachgewiesen wird. Hierfür und für die konkrete Verortung sind mit der Bezirksregierung Münster geeignete Kriterien für die gesamte Region zu entwickeln. Im Regionalplan Münsterland heißt es „Ziel 17: Kohleregion stärken! Mit der Schließung der Zeche wird in der Gesamtregion ein zusätzlicher Bedarf an gewerblich-industriellen Bauflächen eintreten. Dieser Bedarf soll zur Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze so früh wie möglich und vorrangig durch entsprechende Regionalplan-Verfahren umgesetzt werden. Die betroffenen Kommunen werden durch eine zusätzliche Flächenbereitstellung weitestgehend unterstützt.“

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